Patienteninformation
Verordnung

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung (Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe, Internist, HNO-Arzt). Diese ist im Normalfall für 10 Therapieeinheiten gültig.

Eine chefärztliche Bewilligung ist nicht für alle Krankenkassen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Bewilligung benötigen.

Damit Ihre Krankenkasse die Therapiekosten übernehmen kann, benötigen wir die Verordnung bis zur 2. Therapieeinheit. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, falls Sie die Krankenkasse während der logopädischen Therapie wechseln.

Kosten

Wir haben Direktverträge mit folgenden Krankenkassen:

ÖGK (ehemals WGKK, NÖGKK,..), BVAEB, SVS, KFA

Diese Krankenkassen übernehmen die kompletten Therapiekosten, sofern Sie eine gültige Verordnung und eine eventuelle chefärztliche Bewilligung haben.

Therapieabsagen

Ein tatsächlicher Erfolg der logopädischen Therapie kann nur durch eine aktive Mitarbeit der Patientinnen und Patienten, das regelmäßige Einhalten der Termine und ein möglichst häufiges Üben zu Hause erreicht werden.

Falls Sie einen Therapietermin nicht einhalten können, bitten wir Sie den Termin bis spätestens 48 Stunden im Voraus abzusagen, da wir sonst ein Ausfallshonorar in der Höhe von € 60.- verrechnen müssen.

Dieses Ausfallshonorar ist von Ihnen persönlich zu bezahlen und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Ausnahmen sind akute Erkrankungen, wie z.B. Infektionskrankheiten, bei denen wir Sie bitten, nicht in der Praxis zu erscheinen, um Ansteckungen zu vermeiden. In diesem Fall muss auch bei kurzfristiger Absage kein Ausfallshonorar bezahlt werden.

Therapieeinheiten

Eine Therapieeinheit beträgt im Normalfall eine Stunde und setzt sich aus gemeinsamer Arbeitszeit und Vor- bzw. Nachbereitungszeit zusammen. Manchmal ist es allerdings notwendig ein kurzes Gespräch nach der Therapie zu führen. Nehmen Sie sich daher bitte eine gute Stunde Zeit.

Befund und Therapiebestätigung

Leider übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Erstellung von logopädischen Befunden nicht.

Für einen ausführlichen Befundbericht werden daher € 60.- in Rechnung gestellt. Kurze Therapiebestätigungen erhalten Sie kostenlos.